Frühwarnsystem Kindergartenbesuch

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung steht den erziehungsberechtigten Eltern frei und ist nicht verpflichtend. Dennoch gehört dies zwischenzeitlich zur Normalität und ist für die frühkindliche Entwicklung unbedingt anzuraten.

Die aktuelle Überprüfung ergab, dass rd. 98% aller Kaarster Kinder dieses Angebot wahrnehmen.

Sollten Eltern von diesem Angebot Abstand nehmen, deutet dies nicht grundsätzlich auf eine problematische innerfamiliäre Situation hin. Dennoch erscheint es sinnvoll, im Sinne einer Frühwarnung diese Eltern anzusprechen und die Gründe für diese Entscheidung zu eruieren.

Aus Sicht der Jugendhilfe ist es sinnvoll wenn Kinder ab dem vierten Lebensjahr eine Tagesbetreuungsform besuchen in der sie mit anderen Kindern zusammenkommen. Für die Entwicklung von Kindern ist es, auch in Hinblick auf die dann nahende Schulzeit, wichtig, ihre sozialen Kompetenzen und ihre Sprachentwicklung im Umgang mit anderen Kindern in der Gruppe zu erweitern und zu festigen.

Frühwarnsystem Jugenhilfe und Schule

Schulbesuch ist verpflichtend! Dennoch sind in der Vergangenheit durchaus Fälle aufgetreten in denen Kinder keine Schule besucht haben und im Falle einer Kindeswohlgefährdung wurden dann Fragen laut, wieso denn keinem aufgefallen ist, dass dieses Kind keine Schule besucht hat.

Vor diesem Hintergrund wurden in der Stadt Kaarst zwischen der Jugendhilfe, der Schulverwaltung und den Schulen Verfahrensstandards entwickelt den Schulbesuch, sowohl bei der Einschulung als auch bei einem Schulwechsel zu überprüfen und sicherzustellen.

Näheres hierzu entnehmen Sie dem Präventionskonzept der Stadt Kaarst.