Stadtkasse, Mahnung und Vollstreckung

Die Stadtkasse wird bei allen Zahlungsvorgängen der Stadt Kaarst aktiv, egal ob es sich hierbei um Einzahlungen oder Auszahlungen handelt.

Die Einzahlungen, die sich z.B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen ergeben, werden von der Stadtkasse eingenommen. Diese Einnahmen der Stadt stellen für den Zahlungspflichtigen Ausgaben dar, die per Banküberweisung beglichen werden können. Für diese Überweisungen stehen Ihnen verschiedene Bankverbindungen zur Verfügung.

Sie können Ihre Zahlungen auch schnell und bequem anhand des SEPA-Basis-Lastschrifteinzugsverfahrens erledigen.

Für jede Forderung, welche die Stadt Kaarst geltend macht, wird ein sogenanntes „Personenkonto" eingerichtet und mit einem Buchungszeichen versehen. Deshalb ist es notwendig das Buchungszeichen bei allen Zahlungen anzugeben. Auch wenn Sie Fragen haben, ist es für die Sachbearbeiter/-innen hilfreich, wenn das Buchungszeichen bereitgehalten wird.

Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es auch zur Aufgabe der Stadtkasse die Mahnungen und Erinnerungen sowie letztlich auch die Vollstreckung von Forderungen durchzuführen.

Die Stadtkasse nimmt aber nicht nur Gelder ein, sondern leistet auch alle Auszahlungen, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt ergeben.

Die Stadtkasse Kaarst stellt weiterhin Bescheinigungen in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) aus.

Darüber hinaus führt die Stadtkasse über alle Zahlungsvorgänge Buch und arbeitet an der Aufstellung des Jahresabschlusses der Stadt Kaarst mit.

Im Rahmen der täglichen Liquiditätsplanung werden vorübergehend nicht benötigte Gelder als Tages- oder Festgelder angelegt bzw. zur Verstärkung des Kassenbestandes Kassenkredite aufgenommen.

Bankverbindungen der Stadt Kaarst
Lastschrifteinzug
Buchungszeichen
Zahlungserinnerung und Mahnung
Vollstreckung von Geldforderungen
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)