Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung wird die Anmeldepflicht für private Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen abgeschafft. Unter welchen Umständen Veranstaltungen zulässig sind und wie viele Teilnehmer erlaubt sind, zeigt folgende Übersicht.

Kurzfristig kann das Infektionsgeschehen eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nötig machen. Sollte die Rate der Neuinfizierungen innerhalb einer Woche über 50/100.000 Einwohner steigen, so reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl auf 25.

Das Ordnungsamt der Stadt Kaarst wird stichprobenartige Kontrollen durchführen. Bis zu 2500 Euro Bußgeld drohen Veranstaltern von Feten ohne herausragendes Ereignis, jedem Teilnehmer einer solchen Veranstaltung 250 Euro. Das Fehlen einer Teilnehmerliste ist mit 500 Euro Bußgeld bewährt.