Die im März 2020 gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat nun ihr Förderprogramm veröffentlicht, mit welchem gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie unterstützt werden sollen. Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.), sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen.

Förderungsfähige Handlungsfelder sind:

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft sowie
  • Nachwuchsgewinnung


Das Handlungsfeld „Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen“ entfällt für Kaarst.

Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Weitere Informationen, Antragsvordrucke etc. finden Sie unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/